Arbeitsunfälle zu vermeiden muss für jeden Betrieb an erster Stelle stehen. Auch der Betrieb von Getränkeschankanlagen birgt hierbei Gefährdungsquellen, denen es vorzubeugen gilt. Eine Getränkeschankanlage ist nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ein Arbeitsmittel. Ein Gastronom bzw. Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet die Sicherheit seiner Mitarbeiter im Umgang mit diesem Arbeitsmittel zu gewährleisten. Im Rahmen einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes (ASI 6.80, S. 6) ist es daher notwendig, die Getränkeschankanlage regelmäßig und unter Berücksichtigung der Nutzung einer Sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen.
Unsere Aufgabe als Fachbetrieb für Getränkeschankanlagen ist es hierbei, die Sicherheit Ihrer Getränkeschankanlage zu überprüfen, zu dokumentieren und gegebebenfalls wieder herzustellen. Als Grundlage dienen uns dabei aktuelle rechtliche und technische Leitlinien. Durch die Sicherheitstechnische Prüfung sichern Sie sich als Gastronom bzw. Arbeitgeber rechtlich ab. Und schützen im besten Fall Leib und Leben aller, die mit der Getränkeschankanlage arbeiten.